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   BGH, 19.03.2010 - V ZR 52/09   

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https://dejure.org/2010,1038
BGH, 19.03.2010 - V ZR 52/09 (https://dejure.org/2010,1038)
BGH, Entscheidung vom 19.03.2010 - V ZR 52/09 (https://dejure.org/2010,1038)
BGH, Entscheidung vom 19. März 2010 - V ZR 52/09 (https://dejure.org/2010,1038)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 138 Abs 1 BGB, § 1132 Abs 2 S 1 BGB, § 1175 Abs 1 S 2 BGB
    Sicherungsgrundschuld: Sittenwidrigkeit einer anfänglichen Übersicherung; Teilfreigabe eines Miteigentumsanteils bei Grundschuldbestellung an einem im Miteigentum stehenden Grundstück

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer verwerflichen Gesinnung für die Annahme einer anfänglichen Übersicherung; Tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer verwerflichen Gesinnung i.F.e. krassen Missverhältnisses zwischen der gesicherten Forderung und dem aus einem bestellten ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Rechtlicher Anspruch eines Miteigentümers auf Löschung einer Gesamtgrundschuld auf seinem Miteigentumsanteil nach Zustimmung der anderen Miteigentümer

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Darlegungslast für Sittenwidrigkeit der anfänglichen Übersicherung des Kreditgebers; Freigabe eines für eine Gesamtsicherungsgrundschuld mithaftenden Miteigentumsanteils; Buchgrundschuld; Sicherungsabrede; Löschung der Grundschuld; Teillöschung; Einzelgrundschuld; ...

  • Betriebs-Berater

    Zur Sittenwidrigkeit wegen anfänglicher Übersicherung

  • Betriebs-Berater

    Zur Sittenwidrigkeit wegen anfänglicher Übersicherung

  • rewis.io

    Sicherungsgrundschuld: Sittenwidrigkeit einer anfänglichen Übersicherung; Teilfreigabe eines Miteigentumsanteils bei Grundschuldbestellung an einem im Miteigentum stehenden Grundstück

  • ra.de
  • rewis.io

    Sicherungsgrundschuld: Sittenwidrigkeit einer anfänglichen Übersicherung; Teilfreigabe eines Miteigentumsanteils bei Grundschuldbestellung an einem im Miteigentum stehenden Grundstück

  • streifler.de

    Grundstücksrecht: Löschungsanspruch einer Gesamtgrundschuld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit einer verwerflichen Gesinnung für die Annahme einer anfänglichen Übersicherung; Tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer verwerflichen Gesinnung i.F.e. krassen Missverhältnisses zwischen der gesicherten Forderung und dem aus einem bestellten ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundbuchrecht - Bestellung einer Grundschuld durch Miteigentümer; Übersicherung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Freigabe einer Gesamt(sicherungs)grundschuld an Miteigentumsanteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sittenwidrigkeit beim Realkredit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundschuldlöschung auf nur einem Miteigentumsanteil

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Gesamtgrundschuld bei Miteigentumsanteil

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Sittenwidrigkeit wegen anfänglicher Übersicherung

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 8
  • NJW-RR 2010, 1529
  • MDR 2010, 799
  • DNotZ 2010, 841
  • NZI 2010, 70
  • WM 2010, 834
  • BB 2010, 1162
  • BB 2010, 1226
  • DB 2010, 1234
  • DB 2010, 8
  • BauR 2010, 1114
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 12.03.1998 - IX ZR 74/95

    Sittenwidrigkeit einer Sicherungsvereinbarung wegen Übersicherung

    Auszug aus BGH, 19.03.2010 - V ZR 52/09
    Das setzt ein grobes Missverhältnis zwischen dem Sicherungswert und dem Sicherungsinteresse sowie eine verwerfliche Gesinnung des Sicherungsnehmers voraus (BGH, Urt. v. 12. März 1998, IX ZR 74/95, NJW 1998, 2047; MünchKomm-BGB/Oechsler, aaO).

    Entscheidend ist vielmehr, welcher Erlös bei Vertragsschluss aus einer Verwertung dieser Grundpfandrechte unter Berücksichtigung der Werte der belasteten Grundstücke und des Rangs der Rechte im späteren noch ungewissen Verwertungsfall zu erwarten und wie sicher dies bei Vertragsschluss zu beurteilen war (BGH, Urt. v. 12. März 1998, IX ZR 74/95, NJW 1998, 2047; LG Dessau WM 1999, 1711, 1712).

    Die verwerfliche Gesinnung muss vielmehr dargelegt und anhand der Umstände des Einzelfalls festgestellt werden (BGH, Urt. v. 12. März 1998, aaO).

  • BGH, 12.12.2008 - V ZR 49/08

    Anspruch des Eigentümers auf Löschung von Grundpfandrecht?

    Auszug aus BGH, 19.03.2010 - V ZR 52/09
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann aber der Eigentümer jedes von mehreren für eine Gesamtgrundschuld haftenden Grundstücken die Löschung der Gesamtgrundschuld auf seinem Grundstück verlangen, wenn entweder alle anderen zustimmen oder er von allen anderen diese Zustimmung verlangen kann (BGHZ 179, 146, 153 f.).

    Dieser Anspruch könnte dann auch in Form der Teillöschung geltend gemacht werden (Senat, BGHZ 179, 146, 153).

  • BGH, 25.09.1963 - V ZR 130/61

    Erbauseinandersetzungsverbot. Nacherbe

    Auszug aus BGH, 19.03.2010 - V ZR 52/09
    Bei der Belastung eines in Miteigentum stehenden Grundstücks durch alle Miteigentümer mit einer Grundschuld entsteht eine Gesamt(sicherungs)grundschuld an den Miteigentumsanteilen (BGH, 25. September 1963, V ZR 130/61, BGHZ 40, 115, 120).

    Es entsteht vielmehr eine Gesamtgrundschuld an allen Miteigentumsanteilen (Senat, BGHZ 40, 115, 120 im Anschluss an RGZ 146, 363, 366, und an Senatsurt. v. 12. April 1961, V ZR 91/59, NJW 1961, 1352; BGHZ 106, 19, 22; Urt. v. 20. November 2009, V ZR 68/09, ZfIR 2010, 93, 94).

  • LG Dessau, 29.01.1999 - 4 O 1803/98

    Aufrechnungsausschluß durch Rangrücktrittsvereinbarung

    Auszug aus BGH, 19.03.2010 - V ZR 52/09
    a) Eine Sicherungsabrede kann, darin ist der Klägerin Recht zu geben, unter dem Gesichtspunkt einer ursprünglichen Übersicherung gemäß § 138 Abs. 1 BGB unwirksam sein (BGH, Urt. v. 28. April 1994, IX ZR 248/93, NJW 1994, 1796, 1798; LG Dessau WM 1999, 1711, 1712; MünchKomm-BGB/Oechsler, 5. Aufl. Anh. §§ 929-936 Rdn. 33 ff; Lwowski, Das Recht der Kreditsicherung, 8. Aufl., Rdn. 154 f.).

    Entscheidend ist vielmehr, welcher Erlös bei Vertragsschluss aus einer Verwertung dieser Grundpfandrechte unter Berücksichtigung der Werte der belasteten Grundstücke und des Rangs der Rechte im späteren noch ungewissen Verwertungsfall zu erwarten und wie sicher dies bei Vertragsschluss zu beurteilen war (BGH, Urt. v. 12. März 1998, IX ZR 74/95, NJW 1998, 2047; LG Dessau WM 1999, 1711, 1712).

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus BGH, 19.03.2010 - V ZR 52/09
    aa) Die Anforderungen, die an die Darlegung dieser beiden Voraussetzungen zu stellen sind, können entgegen der Ansicht der Klägerin nicht in Anlehnung an die von dem Senat für Grundstückskaufverträge entwickelten Grundsätze (dazu: Senat, BGHZ 146, 298, 302; Urt. v. 9. Oktober 2009, V ZR 178/08, NJW 2010, 363 f.; Urt. v. 5. März 2010, V ZR 60/09, zur Veröff.
  • BGH, 09.10.2009 - V ZR 178/08

    Wucherähnliches Rechtsgeschäft und verwerfliche Gesinnung

    Auszug aus BGH, 19.03.2010 - V ZR 52/09
    aa) Die Anforderungen, die an die Darlegung dieser beiden Voraussetzungen zu stellen sind, können entgegen der Ansicht der Klägerin nicht in Anlehnung an die von dem Senat für Grundstückskaufverträge entwickelten Grundsätze (dazu: Senat, BGHZ 146, 298, 302; Urt. v. 9. Oktober 2009, V ZR 178/08, NJW 2010, 363 f.; Urt. v. 5. März 2010, V ZR 60/09, zur Veröff.
  • BGH, 20.11.2009 - V ZR 68/09

    Berechtigung eines Bruchteilseigentümers eines grundschuldbelasteten Grundstücks

    Auszug aus BGH, 19.03.2010 - V ZR 52/09
    Es entsteht vielmehr eine Gesamtgrundschuld an allen Miteigentumsanteilen (Senat, BGHZ 40, 115, 120 im Anschluss an RGZ 146, 363, 366, und an Senatsurt. v. 12. April 1961, V ZR 91/59, NJW 1961, 1352; BGHZ 106, 19, 22; Urt. v. 20. November 2009, V ZR 68/09, ZfIR 2010, 93, 94).
  • BGH, 23.02.1984 - IX ZR 26/83

    Rechtsstellung des Gläubigers eines von mehreren Miteigentümern an einem

    Auszug aus BGH, 19.03.2010 - V ZR 52/09
    Vielmehr kann der Grundpfandrechtsgläubiger den Auseinandersetzungsanspruch des Miteigentümers pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen und auf dieser Grundlage die Teilungsversteigerung betreiben (BGHZ 90, 207, 215).
  • BGH, 18.11.1988 - V ZR 75/87

    Bestellung einer Grundschuld an einem gemeinschaftlichen Grundstück der

    Auszug aus BGH, 19.03.2010 - V ZR 52/09
    Es entsteht vielmehr eine Gesamtgrundschuld an allen Miteigentumsanteilen (Senat, BGHZ 40, 115, 120 im Anschluss an RGZ 146, 363, 366, und an Senatsurt. v. 12. April 1961, V ZR 91/59, NJW 1961, 1352; BGHZ 106, 19, 22; Urt. v. 20. November 2009, V ZR 68/09, ZfIR 2010, 93, 94).
  • BGH, 05.03.2010 - V ZR 60/09

    Grundstückskaufvertrag: Grobes Missverhältnis von Grundstückswert und Kaufpreis

    Auszug aus BGH, 19.03.2010 - V ZR 52/09
    aa) Die Anforderungen, die an die Darlegung dieser beiden Voraussetzungen zu stellen sind, können entgegen der Ansicht der Klägerin nicht in Anlehnung an die von dem Senat für Grundstückskaufverträge entwickelten Grundsätze (dazu: Senat, BGHZ 146, 298, 302; Urt. v. 9. Oktober 2009, V ZR 178/08, NJW 2010, 363 f.; Urt. v. 5. März 2010, V ZR 60/09, zur Veröff.
  • BGH, 28.04.1994 - IX ZR 248/93

    Formularmäßige Bestellung von Sicherungsgrundschulden ohne Freigabeklausel

  • BGH, 12.04.1961 - V ZR 91/59
  • RG, 25.01.1935 - V 491/34

    Entsteht, wenn Miteigentümer (nach Bruchteilen) gemeinschaftlich eine Hypothek an

  • OLG Celle, 27.08.2018 - 18 W 42/18

    Voraussetzungen der auf einen Miteigentumsanteil beschränkten Teillöschung einer

    Es entsteht vielmehr eine Gesamtgrundschuld an allen Miteigentumsanteilen (BGH, Urteil vom 19. März 2010 - V ZR 52/09, juris Rn. 7 m. w. N.).

    Ferner erlischt im Falle des Verzichts des Gläubigers auf die Gesamtgrundschuld nach § 1175 Abs. 1 Satz 2, § 1192 Abs. 1 BGB die Grundschuld an einem der belasteten Grundstücke oder - wie hier - an einem Miteigentumsanteil (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2010 - V ZR 52/09, juris Rn. 7) und ermöglicht die Eintragung des Löschvermerks (§ 46 Abs. 1 GBO) ohne die von § 27 GBO verlangte Zustimmung (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 1969 - V ZR 26/66, juris Rn. 9; Kohler in Bauer/von Oefele, a. a. O. § 27 Rn. 13; Demharter, a. a. O. § 27 Rn. 8).

  • OLG München, 02.10.2019 - 34 Wx 316/19

    Löschung einer Grundschuld

    a) Durch die Belastung des Grundstücks mit einer Grundschuld entstand eine Gesamtgrundschuld (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1529; NJW 1989, 831/832; NJW 1961, 1352).
  • OLG München, 06.05.2016 - 34 Wx 404/15

    Die Löschungsbewilligung für ein Gesamtgrundpfandrecht umfasst im Zweifel auch

    Es entsteht eine Gesamteigentümergrundschuld (§§ 1172, 1177 Abs. 1 BGB), die an Einzelgrundstücken nur aufgrund einer entsprechenden Erklärung des Gläubigers gelöscht werden kann, wenn die übrigen Eigentümer der mithaftenden Grundstücke zustimmen oder er von allen anderen Eigentümern der mithaftenden Grundstücke diese Zustimmung verlangen kann (BGH MDR 2010, 799).
  • BGH, 05.11.2010 - V ZR 32/10

    Zuteilung eines Übererlöses einer Grundstücksversteigerung bei bestehenden

    Die Grundschulden lasteten zwar als Gesamtgrundschulden (vgl. Senat, Urteil vom 19. März 2010 - V ZR 52/09, WM 2010, 834, 835 Rn. 7) auf beiden Miteigentumsanteilen.

    Da diese ihren eigenen Miteigentumsanteil jederzeit hätte freigeben können (vgl. Senat, Urteil vom 19. März 2010 - V ZR 52/09, aaO, Rn. 9), haftete für die Grundschulden in der Sache allein der Miteigentumsanteil der früheren Beklagten.

  • OLG Saarbrücken, 27.04.2023 - 4 U 88/21

    Ansprüche auf Löschung einer Gesamtgrundschuld unter Miteigentümern; Verjährung

    Etwas Anderes folgt auch nicht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.03.2010 (V ZR 52/09).
  • OLG Saarbrücken, 10.10.2013 - 4 U 436/12

    Internationales Sachenrecht: Grundsatz der lex rei sitae; Wirksamkeit einer

    Die verwerfliche Gesinnung muss vielmehr dargelegt und anhand der Umstände des Einzelfalls festgestellt werden (BGH NJW-RR 2010, 1529, 1530 Rn. 12).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2021 - L 14 AS 63/21

    Einstweiliger Rechtsschutz - Folgenabwägung - Grundpfandrecht - dingliche

    Ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück kann nach §§ 1114, 1192 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mit einer Grundschuld belastet werden und kommt daher auch für sich genommen als Sicherungsmittel in Betracht (BGH, Urteil vom 19. März 2010 - V ZR 52/09 -, Rn. 20, juris).
  • OLG Köln, 24.01.2018 - 10 WF 2/18

    Gegenstandswert eines Antrags eines mit Eigentümers auf Löschung einer nicht mehr

    Insofern war das objektive wirtschaftliche Interesse des Antragstellers - nur - darauf gerichtet, dass die Freigabe seines mithaftenden Miteigentumsanteils für die Gesamtgrundschuld an den Miteigentumsanteilen erfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 19.3.2010 - V ZR 52/09 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 19.07.2016 - 10 U 137/15

    Prozessführungsbefugnis für Vollstreckungsabwehrklage hinsichtlich

    Entscheidend ist vielmehr, welcher Erlös bei Vertragsschluss aus einer Verwertung der Sicherheiten im späteren, noch ungewissen Verwertungsfall zu erwarten und wie sicher dies bei Vertragsschluss zu beurteilen war (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1529 [BGH 19.03.2010 - V ZR 52/09] m.w.N.).
  • OLG Köln, 25.06.2020 - 13 U 65/19

    Vollstreckungsgegenklage gegen die Zwangsvollstreckung aus einer notariellen

    Entscheidend ist vielmehr, welcher Erlös bei Vertragsschluss aus einer Verwertung dieser Grundpfandrechte unter Berücksichtigung der Werte der belasteten Grundstücke und des Rangs der Rechte im späteren, noch ungewissen Verwertungsfall zu erwarten war und wie sicher dies bei Vertragsschluss zu beurteilen war (BGH, Urteil vom 19. März 2010 - V ZR 52/09 -, Rn. 11 - 12, juris).
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